Kostenübersicht

 

1. Prüfungskosten für Einzelzusagen an Gesellschafter/ Geschäftsführer

Summarische, rechtliche bAV - Prüfung formeller und materieller Fehler und Mängel einzelner Pensionszusagen € 250,- zzgl. Auslagen und MwSt.

Erweiterungen des Auftrags :

a) Summarische, versicherungsmathematische Prüfung der gebildeten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, der verbindlichen Barwertberechnungen, versicherungsmathematische Hochrechnung und Analyse, Deckungsgradermittlung:
€ 250.- zzgl Auslagen und MwSt

b) Summarische Prüfung zur teilweisen und vollständigen Auslagerung der Versorgungsverpflichtungen auf externe Versorgungswerke
250.- zzgl Auslagen und MwSt

c) Summarische Prüfung bestehender Versorgungszusagen zu den Veränderungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
€ 250.- zzgl. Auslagen und MwSt

Die Prüfungskosten beinhalten die Prüfung zur Feststellung des bAV-Status, des Bestehens formeller und materieller Fehler und Mängel und die Erteilung des bAV-Prüfungstestates sowie eine verbindliche Kostenkalkulation aller notwendigen Bearbeitungsmaßnahmen.

2. Prüfungskosten arbeitgeber- und - arbeitnehmerfinanzierte Versorgungswerke

Summarische bAV - Prüfung formeller und materieller Fehler und Mängel für Unternehmen
bis 200 Mitarbeitern € 500,- zzgl. Auslagen und MwSt.

Summarische bAV - Prüfung formeller und materieller Fehler und Mängel für Unternehmen
mit über 200 Mitarbeitern € 1.000,- zzgl. Auslagen und MwSt.

Summarische bAV - Prüfung formeller und materieller Fehler und Mängel für Unternehmen
mit über 500 Mitarbeitern € 2.000,.- zzgl. Auslagen und MwSt

Die Prüfungskosten beinhalten die Prüfung zur Feststellung des bAV-Status, des Bestehens formeller und materieller Fehler und Mängel und die Erteilung des bAV-Prüfungstestates sowie eine verbindliche Kostenkalkulation aller notwendigen Bearbeitungsmaßnahmen zur Herbeiführung juristisch und versicherungsmathematisch einwandfreier Versorgungssituationen.

3. Besprechungs- und Beratungsstundensätze

Generelle Leistungsabrechnung und Leistungserfassung

Außerordentliche und nicht vorhersehbare Kosten, die sich im Zuge der Sanierung ergeben könnten, werden selbstverständlich immer im voraus mit der Mandantschaft abgestimmt. Außerordentliche, nicht vorhersehbare Kosten werden auf Grundlage der Zeiterfassung des bAV Kontors und der

in Ansatzbringung der Honorar- und Beratungsstundensätze des bAV Kontors abgerechnet.

Sämtliche Liquidationen für die Durchführung von Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage einer Zeiterfassung.

 

Die Honorar- und Beratungsstundensätze des bAV Kontors betragen für Fachkräfte

(Fachanwälte, Dipl.- Mathematiker, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige)  

€ 200,00.- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer;

Für Hilfskräfte und Assistenz                                                                                                

€ 100,00.-zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Die Abrechnung der Reisekosten und Reisespesen erfolgt nach Belegvorlage.

Beratungsgespräche/Beratungsleistungen werden jeweils abgerechnet zum Stundensatz von

€ 200,00.- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer/ pro Stunde.

Beratungsgespräch außerhalb der Kanzlei werden jeweils abgerechnet zum Stundensatz von 

€  200,00.- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer/pro Stunde.

Da nur die tatsächlichen Beratungszeiten nach den Stundensätzen abgerechnet werden, gilt für Geschäftsreisen mit einer Reisezeit von bis zu 4 Stunden ein Abwesenheitszuschlag von           

einmalig €  125,00.- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer

Bei einer Reisezeit von bis zu 6 Stunden gilt ein Abwesenheitszuschlag von           

einmalig €  200,00.- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer

Bei einer Reisezeit von bis zu 8 Stunden gilt ein Abwesenheitszuschlag  von          

einmalig €  275,00.- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer

Bei einer Reisezeit über 8 Stunden gilt ein Abwesenheitszuschlag von                    

einmalig €  350,00.- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer