Jahresstatistik 2010
wie in den vergangenen Jahren überlassen wir Ihnen die Jahresstatistik des vergangenen Kalender- und Geschäftsjahres zu den durchgeführten Begutachtungen und bearbeiteten Sanierungsfällen.
Erstaunlicher Weise nutzten nur wenige Unternehmen und deren Steuerberatung 2010 die Möglichkeiten bestehende Versorgungseinrichtungen auf die Auswirkungen des BilMoG überprüfen zu lassen.
Präventiv durchgeführte Begutachtungen führten in aller Regel zu notwendigen Vertragsanpassungen.
Erst zum Jahresende mehrten sich die Prüfungsanfragen der Unternehmen mit Steuerkanzleien. Die überwiegende Mehrzahl der betroffenen mittelständischen Unternehmen stehen nun 2011 vor der schwierigen Situation die Ergebnisse der Handelsbilanz mit massiven Verschlechterungen verantworten und erklären zu müssen.
Gravierend hat sich die Intensität der Betriebsprüfungen verschärft. Während in der Vergangenheit die Prüfungen zumeist auf die Bewertung der Rückstellung zu versorgungsvertraglichen Verpflichtungen reduziert war, stehen nun auch die gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Grundlagen im Focus der Prüfer, seit Jahren weisen wir daraufhin, dass das eigentliche Risikopotential der bAV-Verträge in den unzureichenden, fehlerhaften oder unvollständigen zivilrechtlichen Grundlagen zu suchen ist. Diese Ursachen zeitigen dann unmittelbare Folgen auf die versicherungsmathematischen Ergebnisse und steuerlichen Werte. Die Betriebsprüfung der deutschen Finanzverwaltung hat auch dies längst erkannt. Fachprüfer überraschen daher die betroffenen Unternehmen mit steuerlichen Bewertungen aus vertraglichen Risiken, deren man sich vielerorts nicht bewusst war. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Betriebsprüfung auch mittelbare Versorgungszusagen genauestens unter die Lupe nimmt. Gerade die verkäuferische Werbung zur Auslagerung von Versorgungsanwartschaften auf Unterstützungskassen und Pensionsfonds führt zu einer ganzen Reihe oberflächlich, ja sogar fahrlässig durchgeführter Auslagerungsprozesse. Die Beanstandungen der Betriebsprüfungen hierzu waren überwiegend berechtigt; die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen für die betroffenen Unternehmen waren enorm.
Vor dem Hintergrund der sich häufenden und verschärfenden Betriebsprüfungen bietet das bAV-Kontor im Jahr 2011 verschieden Informations- und Schulungsseminare für Steuerberater und steuerberatende Wirtschaftsprüfer an. Neben Intensivseminaren zur Vorbereitung bestehender bAV – Verträge auf Betriebsprüfungen gibt es auch die Möglichkeit präventiver Begutachtungen aller prüfungsrelevanter Verträge und Einrichtungen im Vorfeld von Betriebsprüfungen.
Informieren Sie sich dazu.
Sicherlich ist diese Auswertung ein eindeutiges Beispiel über den Zustand der Versorgungsverträge und der meist unbekannten Risiken in den Unternehmen über deren Existenz und deren Folgen sich viele Unternehmensführer in aller Regel nicht voll bewusst sind.
Zu allen Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Pensionszusagen und Versorgungszusagen für Gesellschafter / Geschäftsführer und Angestellte Geschäftsführer
Gesamt bearbeitete Fälle: für 189 Unternehmen / 529 Versorgungszusagen
Fehler und Mängel des Insolvenzschutzes
a) Fehlender Insolvenzschutz infolge rechtlicher
Fehler + Mängel: in 395 Fällen = % 74,7
b) Vorhandener wirksamer Insolvenzschutz:
in nur 134 Fällen = % 25,3
Formelle Vertragliche Fehler und Mängel in den Versorgungsverträgen
a) Formelle vertragliche Fehler und Mängel : bei 430 Fällen = % 81,4
Materielle Fehler ( Unzureichende Rückdeckungsfinanzierung, Übersicherung, falsche Eindeckung)
a) Materielle Fehler in : 465 Fällen = % 87,8
Bilanzsprungrisiken
a) Bilanzsprungrisiken in : 344 Fällen = % 65,0
Risiken der verdeckten Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlagen
a) VGA Risiken und Risiken VE in : 305 Fällen = % 57,6
Fehlerhafte finanzmathematische Gutachten
a) Fehler finanzmathematischer Gutachten durch falsche vertragliche Indikatoren
in : 314 Fällen = % 59,2
b) Daraufhin festgestellte fehlerhafte Zuführungen zu den Rückstellungen in
den Ertragsteuerbilanzen der Unternehmen in : 245 Fällen = % 46,3
Nichtige Versorgungsverträge in : 87 Fällen = % 16,4
Verstöße gegen das Nachholungsverbot in : 107 Fällen = % 20,2
Auslagerungsprozesse
172 Vorgänge aus den 529 gesamt beurteilten Fällen
Fehlerhafte Vertragsgestaltungen
48 Fällen = % 27,9
Fehlerhafte Berechnungen
des Past und/oder Future Service
88 Fälle = % 51,16
Fehlerhafte Rückstellungsauflösungen
109 Fälle = % 63,37
Nachschussverpflichtungen der Kapitalgesellschaften infolge unzureichender Rückdeckung:
a) bis € 100.000.- in 153 Fällen = % 28,92
b) bis € 250.000.- in 261 Fällen = % 49,33
c) bis € 400.000.- in 72 Fällen = % 13,61
d) über € 500.000.- in 43 Fällen = % 8,12
Verbleibende Restzeiträume zur Ausfinanzierung der Versorgungsversprechen:
a) über 20 Jahre Restfinanzierungszeitraum: % 31,2
b) über 15 Jahre Restfinanzierungszeitraum: % 33,5
c) über 10 Jahre Restfinanzierungszeitraum: % 22,7
d) unter 10 Jahren Restfinanzierungszeitraum: % 12,6
Rückstellungsveränderungen nach BilmoG 171 Fälle
Rückstellungsveränderungen > als 25 % bei 42 Fällen = % 24,56
Rückstellungsveränderungen > als 35 % bei 78 Fällen = % 66,66
Rückstellungsveränderungen > als 50 % bei 51 Fällen = % 29,82
In 62 Fällen ergaben sich aus den handelsrechtlich bewerteten versorgungsvertraglichen Verpflichtungen und den damit zu passivierenden Rückstellungen aus dem Saldierungsgebot des § 246 II HGB Finanzierungsvorbehalte für die Unternehmen.
Abfindungsverfahren zu Versorgungsanwartschaften 61 Vorgänge.
- einmalige vollständige Kapitalabfindungen 48 Fälle
- ratierliche Kapitalabfindungen 13 Fälle
Steuerneutrale Teilverzichts- und Verzichtsverfahren zu unverfallbaren Versorgungsanwartschaften 53 Vorgänge
- Teilverzichte in 38 Fällen
- Totalverzichte in 15 Fällen
Vollständig durchgeführte Auslagerungsprozesse unverfallbarer Versorgungsanwartschaften (Past Service) und zukünftig zu erdienende Anwartschaften (Future-Service) 76 Vorgänge
- Vollständige Auslagerung aller Versorgungsanwartschaften
- in 49 Fällen
- Teilauslagerung in 27 Fällen