Erläuterung zum Auftragsgegenstand der Summarischen Prüfung
Die Untersuchung zum Befund ergibt die Entscheidung zur weiteren Behandlung. Im Rahmen einer summarischen Prüfung bestehender oder noch einzurichtender bAV Systeme werden geprüft:
- formelle Fehler und Mängel: Abweichungen bestehender Verträge, einseitiger
rechtsverbindlicher Willenserklärungen, Beschlußfassungen, Dokumentationen,
Aufzeichnungen und Protokollierungen zur herrschenden Rechtsprechung und der
jeweils aktuellen gesetzlichen Lage;
offensichtliche Fehler in der Formulierung und Gestaltung von Verträgen, einseitigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen, Beschlußfassungen, Dokumentationen, Aufzeichnungen und Protokollierungen zur herrschenden Rechtsprechung und jeweils aktuellen gesetzlichen Lage. - materielle Fehler und Mängel: offensichtliche Mängel in der Rückdeckung zur Finanzierung bestehender bAV Systeme und / oder der Rückstellungsbildung der verpflichteten Unternehmen; offensichtliche Fehler in der Rückdeckung zur Finanzierung bestehender bAV Systeme und damit kausaler Fehler für die Rückstellungsbildung verpflichteter Unternehmen.
Die Summarische Prüfung ist eine vorläufige Prüfung zur reinen Feststellung bestehender Fehler und Mängel zur Bestandsaufnahme des jeweiligen Status quo des Auftraggebers. Eine abschließende Detailbegutachtung in rechtlicher und finanzmathematischer Hinsicht bleibt auf Grundlage der Bestandsaufnahme durch eine summarische Prüfung vorbehalten.
Die Bestandsaufnahme durch eine summarische Prüfung schließt mit den Vorschlägen der zur Sanierung notwendigen Maßnahmen und der dazu erforderlichen Kosten. Alle Kostenkalkulationen beinhalten die reinen Gebühren und Honorare zuzüglich der Auslagen (Porto, Fotokopien, Material) und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro (€). Als Maßnahme ist immer die vollständige textliche Ausarbeitung der betreffenden Verträge, rechtsverbindlichen Willenserklärungen, Dokumentationen, Aufzeichnungen und Protokollierungen in entsprechender Anzahl für den Mandanten zu verstehen.
Die Zielsetzung unserer Tätigkeiten ist stets die rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Optimierung bestehender oder einzurichtender betrieblicher Versorgungssysteme. Gegenüber unseren Mandanten übernehmen wir in unseren Mandaten die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit zur formellen und materiellen Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit der vorgeschlagenen und angeratenen Versorgungssysteme.